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BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 113.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Gewahrsamsbegriffs des Heimkehrergesetzes (HkG)
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.09.1970 - 8 K 1146/69
- BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 113.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 28.09.1967 - VIII B 94.67
Zulassung der Revision gegen ein Verwaltungsgerichtsurteil in Wehrpflichtsachen
Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 113.70
Eine Verletzung von § 144 Abs. 6 VwGO wäre nämlich ein Verfahrensmangel; auf eine ihn betreffende Revisionsrüge könnte nur die zulassungsfreie Revision (§ 34 Abs. 2 Satz 1 WpflG), nicht aber die Nichtzulassungsbeschwerde gestützt werden (BVerwGE 28, 22). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68
Voraussetzung der Wehrdienstbefreiung von Heimkehrern - Unzulässigkeit eines …
Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 113.70
Im Streit der Beteiligter, ob der Kläger als Heimkehrer gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Wehrpflichtgesetzes -WpflG-, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), vom Wehrdienst befreit ist, wurde das klageabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts durch Urteil des erkennenden Senats vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 77.68 - (BVerwGE 32, 50) aufgehoben; die Sache wurde zur anderweitigen. - BVerwG, 14.01.1959 - V C 337.56
Anspruch auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung wegen der Verbringung in …
Auszug aus BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 113.70
Die Beschwerdebegründung bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 337.56 - (ZLA 1959, 268), das zum Gewahrsamsbegriff des Heimkehrergesetzes aber nichts sagt; es unterscheidet einen, weiteren Begriff des Gewahrsams für die sogenannten echten und einen engeren Begriff des Gewahrsams für die sogenannten unechten Kriegsgefangenen (vgl. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes).